An Giulia und Malte, EV Klasse 3a

@Giulia: Du kannst oben rechts auf italienisch umschalten. Ob hier dann wirklich das steht, was ich sagen will... 🤷‍♂️

Hallo liebe Giulia, hallo lieber Malte!

Ich bin leider gezwungen, euch als Elternvertreter in Anspruch zu nehmen.

Keine Angst, es wird nicht so viel, ihr könnt euch auch nach meinem Einleitungstext zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden:

  • für eine Kurzfassung, Lesedauer 2 Minuten, kaum Aufwand, dann geht es nur um eure Funktion als EV.
  • für eine längere Fassung, Lesedauer 8 Minuten, etwas mehr Aufwand, da geht es zuerst um Hintergründe und dann erst um eure Funktion als EV.

Kurze Einleitung: Worum geht es?

Das neue Schulprogramm der Elbe-Schule wäre gesetzeswidrig, weil es die gesamte Elternschaft der Schule massiv entrechten würde. Frau Taner weiß das inzwischen und ist gezwungen, jede Menge Arbeit mit wohl teuren Beratern aufzugeben und die Schulaufsicht darüber zu informieren.

Die Schule und Frau Taner rennen, wenn sie jetzt so weitermachen, sehenden Auges in einen Super-GAU (im Kontext des neuen Schulprogramms natürlich). Das ist einer Schule schon einmal passiert, an der "Grundschule Teutoburger Platz". Da wurde der Schulleitung attestiert, dass sie nicht in der Lage ist, ein gesetzeskonformes Schulprogramm zu erarbeiten. Was für ein Gesichtsverlust innerhalb des Kollegiums, und auch bei den Eltern. Man kann das heute noch nachlesen. Frau Taner rutscht unausweichlich in ein Disziplinarverfahren, wenn sie jetzt nicht die Reißleine zieht. Warum es nahezu sicher ist, dass die Ungültigkeit entdeckt wird, das kann ich hier nicht beschreiben, es geht zu weit. Unten auf dieser Seite ist aber mein Schreiben an die Schulleitung verlinkt, da steht das drin.

Entrechtung der Elternschaft: Laut Gesetz müsst ihr als EV einschreiten, wenn euch der im weiteren Text folgende Sachverhalt bekannt wird. Denn die EV und die GEV haben eine Mandatspflicht:

§ 90 Schulgesetz: Die Aufgabe der Elternvertretung ist es,  „[...] die Interessen der Erziehungsberechtigten gegenüber der Schule [...] wahrzunehmen.“

Es ist ab jetzt zwar eure Aufgabe, ich mache das aber gerne weiter, und es reicht rechtlich gesehen auch, wenn ihr von mir lediglich informiert werdet. Hauptsache, es wird gemacht.

Ihr könnt jetzt Hintergrundinformationen aufklappen (Lesedauer dann insgesamt ca. 8 Minuten) oder einfach weiterlesen, dann ist die weitere Lesedauer ca. 2 Minuten und ihr seid durch.

 

Klicke hier für Hintergrundinformationen (Lesedauer insgesamt dann ca. 8 Minuten) 

Danke, dass du dich für diesen Weg entschieden hast! Ich komme durch meine Entdeckung irgendwie in die Rolle des Querulanten und Störers. Wenn ich mehrere Leuten hinter mir weiß, die zumindest Bescheid wissen und - wenn nötig - sagen, "wir sehen das auch so", dann bin ich nicht mehr alleine Störer. Das entlastet.

Bei meiner Beschäftigung mit der "Schulaufgabenbetreuung durch Eltern in den leeren Räumen des eFöB-Bereichs" habe ich mich in das Berliner Bildungsprogramm eingelesen. Nur deshalb weiß ich jetzt, dass das, was an unserer Schule gerade passiert, illegal ist.

Warum würde das neue Schulprogramm gesetzeswidrig? 

Bei jeder "Fortschreibung des Schulprogramms" müssen alle Erziehungsberechtigten inhaltlich befragt werden, das steht im Schulgesetz. 

Genau das wurde aber nicht gemacht. 

Die Befragungen sind wirklich wichtig! Sie können tiefgreifende Veränderungen an einer Schule bewirken. In der Eltern-Befragung könnte zum Beispiel gefragt werden, ob die Schule von einer offenen Ganztagsschule in eine gebundene Ganztagsschule überführt werden sollte. Durch diesen Mechanismus wurden bereits mehrere Schulen von offenen zu gebundenen umgewandelt. Es geht mir hier jetzt aber nicht darum, ob eine Umwandlung angestrebt werden sollte. Mir geht es nur darum, aufzuzeigen, wie tiefgreifend die Befragungen wirken können.

Schlagwörter dazu: Schul-Schwerpunktsetzung (z.B. MINT-Schwerpunkt), Mitwirkungsrechte, Transparenz, Außenperspektive der Eltern (Küchentisch-Perspektive), Neugestaltung der Schulstundendauer, Partizipation, Demokratie, Akzeptanz von Schulentwicklungsmaßnahmen, Beteiligungsgerechtigkeit, Eltern als "Bildungspartner", permanente Feedbackkultur, Schulklima-Analyse, Bedarfsorientierung, gemeinsame Zielverantwortung, Verzahnung von eFöB und Unterricht, Eltern als Schulaufgabenhilfe.

Befragungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie bringen vor allem qualitative Verbesserungen der Schule. 

Frau Taner hat ein Berater-Team eingekauft. Dieses Team arbeitet seit mehreren Monaten daran, ein neues Kinderschutzkonzept und ein neues Schulprogramm zu erarbeiten. 

Die Befragung zum Schulprogramm soll bereits stattgefunden haben, es hat nur keiner bemerkt! Ich habe kein einziges Elternteil gefunden, das mitgekriegt hat, dass sie befragt wurden. Nicht mal die EV. Warum ist das so? Weil die Befragung der Eltern im Kinderschutzprogramm versteckt war. Es war eine Ankreuzkästchen mit dem Text "Mir ist bekannt, dass ich mich als Elternteil an der Schule einbringen kann (z.B. bei Schulfesten)". Das war alles.

Alleine das Vermischen der Befragungen zum Kinderschutz und zum Schulprogramm ist unzulässig, vor allem aber das Herunterdampfen eines eigentlich breiten Fragenkatalogs auf ein einziges Ankreuzkästchen ist gesetzeswidrig.

Auf der Webseite des Berater-Teams werden die Leistungen damit beworben, dass die Einbindung, Zitat: "aller am Schulleben Beteiligten" erfolgen soll. Das ist im Wortlaut genau das, was im Schulgesetz steht, wörtlich: "§8: … aller am Schulleben Beteiligten". Es wurde trotzdem unterlassen.

Als ich mit einer der Berater:Innen über die Sache gesprochen habe, hat sie frank und frei gesagt, dass sie das Schulgesetz "im Detail" gar nicht kenne. Wenn man nicht mal weiß, in welchem gesetzlichen Rahmen Schulprogramme erstellt werden müssen, wie kann man dann die Erstellung von Schulprogrammen anbieten?

Bei einer Nachfrage bei den Beratern wurde mir auch gesagt, die Beteiligung der Erziehungsberechtigten sei durch die spätere Beteiligung der EV ausreichend gegeben. Genau das ist nicht der Fall. Wenn die Elternvertreter die Sorgen und Wünsche der Erziehungsberechtigten nicht mal kennen, dann sind die EV blind für die Wünsche, Nöte und Sorgen der Erziehungsberechtigten. Eine kleine Gruppe von im Prozess Privilegierten hat hier die Gruppe der gesamten Elternschaft im Vorfeld des ganzen Prozesses entrechtet.

Ob das bewusst geschieht oder nicht, das weiß ich (noch) nicht. Vor allem Frau Taner allerdings müsste all das unbedingt wissen, denn Sie hat eine Ausbildung als Schulleiterin durchlaufen (Schulleitungsqualifizierung SLQ, LISUM, BLiQ). Dort sind die Partizipationsrechte ein absolutes Basiswissen für eine Schulleitung. Wenn Frau Taner diese Grundrechte der Eltern nicht kennt, dann ist das, als wisse ein Polizist nicht, dass Geisterfahren unzulässig ist.

Selbst wenn sie es nicht weiß: Sie steht dennoch persönlich in der Pflicht, die Schule gesetzeskonform zu leiten. Auch wenn sie einen derart schweren Fehler gemacht hat, dann muss sie jetzt, nachdem die fehlende Gesetzeskonformität klar auf dem Tisch liegt, von Amts wegen die Reißleine ziehen und nochmal von vorne anfangen. Sie muss jetzt klar zugeben, dass unter Ihrer Ägide ein halbes Jahr lang unnütz gearbeitet wurde, und sie muss zugeben, dass sie es bis heute nicht gemerkt hat. 

Das Berater-Team wird vermutlich über das freie Budget der Elbe-Schule finanziert. Wenn das so ist, dann ist das das Geld, das direkt für die Ausstattung der Schule, Prokejte und damit für die Kinder zur Verfügung steht (Toiletten!).

Die Schule hätte ein Berater-Team auch vollkommen kostenlos und von unschlagbarer Kompetenz und Rechtssicherheit bekommen können: Das Team des "Instituts für Schulqualität (ISQ)" führt seit Jahren Schulen komplett kostenlos und absolut rechtssicher durch den gesamten Prozess der Erarbeitung eines neuen Schulprogramms. Das ISQ gestaltet das Berliner Bildungsprogramm mit. Vor allem ist es sehr erfolgreich: Wo dieses Team gearbeitet hat, da stieg die Qualität der Schule deutlich an. Man kann die Erfolgsgeschichten auf der Webseite des ISQ nachlesen.

Auf der Werbeseite des Berater-Teams ist keine einzige Begleitung einer Schule bei der Erstellung eines neuen Schulprogramms erwähnt. Es kann sein, dass die überhaupt das erste mal machen. Leider erlaubt das Schulgesetz bis Mitte 2026 noch, dass Schulen externe Berater buchen dürfen, die dann mit ihren eigenen Fragelisten "Befragungen" zum Schulprogramm durchführen können. Danach nicht mehr. Warum wohl?

Ich möchte, dass die Schule so geführt wird, dass sie besser wird, und das würde sie zwangsläufig, wenn man sich an die Gesetze hält. Das Berliner Bildungsprogramm ist nämlich wirklich klasse. 

Ich habe Frau Taner nun einen möglichen Ausweg aufgezeigt: Ich habe vorgeschlagen, Sie könnte den Fehler jetzt selber "entdecken", der Schulaufsicht melden (Gelder gehen verloren), aber den Verein blamen, weil der den Prozess so durchgezogen hat. Sie kann so tun, als sei es ihr (leider erst jetzt) aufgefallen, aber nun kommt sie ihrer Aufsichtspflicht kraftvoll nach und korrigiert den Fehler. Eine goldene Brücke. Sie wird sie gehen, denn weiter wie bisher geht nicht, das wäre vorsätzliches Verschleudern von Geld. 

So, das war das, was ich leider entdeckt habe und was bis jetzt geschah.

Frau Taner wird all das morgen, also Montag 16.02.2026 auf dem Tisch haben.


Ab hier kommt jetzt der Teil, den ihr wirklich kennen solltet, der Wenig-Aufwand-2-Minuten-Teil

Ich möchte Akteneinsicht in das gesamte Verfahren haben, von der Entscheidung für das Berater-Team bis heute, alles was ich kriegen kann, und das ist ziemlich viel, ich habe da nämlich weitgehende Rechte, weil die Schule so etwas wie eine auskunftspflichtige Behörde ist. Ich habe z.B. das Recht, den Vertrag mit dem Berater-Team einzusehen, mit der kompletten Leistungsbeschreibung, sogar die Höhe der Honorare muss offengelegt werden. Und alle bisherigen Protokolle, die während des gesamten bisherigen Prozesses geführt werden mussten.

Ich will auch die ebenfalls per Gesetz erforderliche Steuergruppe mit Elternbeteiligung haben - die gibt es nämlich auch noch nicht. Dann bin ich ganz nah dran am Geschehen, so wie es die Elternvertreter schon längst sein sollten, dann bekomme ich sämtliche Informationen in Echtzeit. 

Worum ich euch als EV nun konkret bitte:

Am liebsten wäre es mir, wenn ich mich kurzfristig zum stellvertretenden EV (nicht EV) wählen lassen könnte, denn dann kann ich als EV auftreten, nach dem Motto "Giulia wollte, kann aber gerade nicht." Dann brauche ich euch um nichts mehr bitten. Ich würde, wenn die Sache dann nach drei Monaten durch ist, auch wieder zurücktreten und wieder Platz machen.

Es kann ja nur zwei EV und zwei stellvertretende EV geben (2:2). Wenn ich mich also wählen lassen kann, weil noch ein Platz frei ist, dann ruft bitte zu einem Elternabend zusammen, damit ich mich wählen lassen kann.

Wenn ich mich wegen der 2:2-Regel nicht wählen lassen kann, dann wäre ich wenigstens gerne ein "Beistand" eines Elternvertreters. Ich kann dann zwar auch nur als Einzelperson sprechen und handeln, aber der Titel bringt doch zumindest einen minimalen Respekt mit. Es kommt begrifflich immer noch besser daher als "der Papa von".

Bitte sprecht vorerst mit niemandem über die ganze Sache! 

Für den Fall, dass die Schule mir nachweisen kann, dass ich mit der ganzen Sache vollkommen falsch liege, möchte ich nicht vor allen als Trottel dastehen. Und ich will auch nicht, dass da jetzt das ganz große Chaos ausbricht. Ich würde gerne erstmal die Reaktion abwarten.

Nur eines noch: Unten sind Links zu den Dokumenten, die an Frau Taner und das Berater-Team gegangen sind.

Ich informiere vorerst nur euch.

Ganz lieben Dank bis hierher!

Ich freue mich auf eure Nachricht: 01520 1365780,

Anschreiben nur an Frau Taner, die goldene Brücke

Ofizielles Schreiben zur Bekanntmachung der Ungültigkeit des bisherigen Verfahrens

Antrag auf Akteneinsicht

Dieser Artikel wurde bearbeitet am 13.04.26

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