Chronologie Schulprogramm Elbe-Schule 2026
Dezember 2025: Der Hort der Elbe-Schule verweigert Eltern, ihr Kind zu unterstützen
Die Klassenlehrerin bittet uns Eltern um Unterstützung unseres Sohnes bei den Hausaufgaben. Damit haben wir eine Problem: Nach der Schule geht es so oft und so lange wie möglich raus auf den Spielplatz, zum Inline Skaten, zum Federballspielen. Damit das Kind Bewegung hat und abends die nötige Bettschwere hat. Meine Lösungsidee: Weil im Hort bei der Abholung sowieso immer mehrere Tische, meist sogar ganze Räume frei sind, unterstützen wir unseren Sohn bei den Schulaufgaben im Hort, dann sind die Aufgaben erledigt und der Rest des Tages is frei.
Die Nachfrage im Hort ergibt: "Das wird nicht gestattet. So ist die Regel". Wer die Regeln aufstellt und was dagegen spricht, sie zu ändern, wird auf mehrfache Nachfrage strikt nicht beantwortet. Der eFöB-Bereich verweist schließlich auf die Schulleitung. Die Schulleitung reagiert drei Wochen lang nicht.
In dieser Zeit beschäftige ich mich erstmals mit dem Berliner Bildungsprogramm, an das sich jede Berliner Schule halten muss. In finde heraus: Nach dem Berliner Bildungsprogramm gibt es für eFöB-Kinder gar keine Hausaufgaben mehr, sondern nur noch Schulaufgaben. Die Forderung des BBP: Kinder sollen mit der Abholung Feierabend haben, acht Stunden Schule je Tag sollen reichen.
07.01.26 Gespräch mit der Schulleitung
Ich wende mich an die eFöB-Aufsicht. Sie entscheidet, die Schule muss die Hilfe durch Eltern vor Ort genehmigen, Stichwort "Eltern als Bildungspartner". Erst daraufhin reagiert die Schulleiterin, sie bestätigt den Entscheid der eFöB-Aufsicht im persönlichen Gespräch und sagt zu, das Thema auch auf der GEV zur Sprache zu bringen.
14.01.26 Eltern als Bildungspartner: GEV-Sitzung
Die Schulleiterin bringt das Thema in der GEV auf, bestätigt das Recht der Eltern, den eFöB-Bereich zur Schulaufgabenbetreuung zu nutzen. Sie brauche aber Zeit, sie sagt eine Lösung bis Mitte März zu.
Bei der Beschäftigung mit dem Thema Berliner Bildungsprogramm und Elternrechte insgesamt erfahre ich durch Zufall, dass die Elbe-Schule ein neues Schulprogramm erarbeitet.
Ich frage mich erstmals, was ein Schulprogramm eigentlich ist. Ich recherchiere: es ist eine Art Verfassung, ein Betriebssystem, ein Fahrplan der Schule. Das Schulprogramm soll turnusmäßig alle zwei, nach spätestens drei Jahren neu erstellt werden.
Das Schulgesetz beschreibt das Schulprogramm als, Zitat §8: "Gemeinschaftswerk aller am Schulleben Beteiligten", das sind nach §76 "Lehrer:innen, Erziehungsberechtigte und Schüler:innen".
Hier klicken: Der völlig versteckte Hinweis auf die Arbeit an einem neuen Schulprogramm
Um die Ankündigung eines neuen Schulprogramms auf der Webseite der Elbe-Schule zu finden, muss man sich durch folgenden Pfad klicken: [Menü "Schülerinnen Aktuelles"] - [irgendeinen Beitrag anklicken] - [herunterscrollen zu "Alles ansehen"] - [herunterscrollen zu "Elbeschule schreibt ihr Schulprogramm neu"]

Für die Neuschreibung eines Schulprogramms ist die Befragung jedes einzelnen Erziehungsberechtigten, also jeweils Mutter und Vater, gesetzlich vorgeschrieben.
Die Befragungen der Erziehungsberechtigten sollen nach dem Schulgesetz repräsentativ und qualitativ sowie quantitativ geeignet sein, um Sorgen, Wünsche, Ideen und Rückmeldungen zu Vorschlägen der Schule einzusammeln und um Erziehungsberechtigten das demokratische Leitbild der Schule und ihre Partizipationsmöglichkeiten als Bildungspartner aufzuzeigen. Die Beantwortung der Fragen soll dann in einen Maßnahmenkatalog eingehen, der die Ziele und Meilensteine der Schule definiert. So entsteht in Zusammenarbeit mit den Eltern ein Schulprogramm für die nächsten zwei bis drei Jahre, dann wird es erneut evaluiert und fortgeschrieben, dann beginnt der Prozess also von vorn.
Ich informiere die Schulleitung, dass ich zufällig herausgefunden habe, dass das Schulprogramm neu geschrieben und frage, wann der Prozess zur Fortschreibung beginnen soll, wer die Fragen an die Elternschaft ausarbeiten wird und ich melde Interesse an, daran zu partizipieren.
20.01.2026 Fragen an die Schule Teil 1
25.01.2026 Fragen an die Schule Teil 2
Die Fragen bleiben sechs Wochen unbeantwortet.
Wieder durch Zufall erfahre ich, dass die Elbe-Schule ein externes Beraterteam für das Verfahren zum neuen Schulprogramm eingekauft hat. Ein spontaner Anruf bei diesem externen Beraterteam "Wahlweise e.V." ergibt: Die Befragungen der Erziehungsberechtigten haben bereits vollständig stattgefunden und der Prozess der Fortschreibung des Schulprogramms sei, Zitat: "weit fortgeschritten".
Weil ich aber sich bin, nicht befragt worden zu sein, frage ich nun andere Eltern. Alle von mir angesprochenen Eltern und Elternvertreter wissen von den gesetzlich vorgeschriebenen repräsentativen Befragungen nichts.
Ich frage mich daraufhin, wie es sein kann, dass a) die Befragten von der Befragung nichts wissen und wie b) ein Gemeinschaftswerk entstehen soll, ohne dass der größte Teil der Gemeinschaft (ca. 400 Erziehungsberechtigte) davon etwas bemerkt.
Ich frage die Schulleitung dazu. Auch diese Fragen bleiben unbeantwortet.
Des Rätsels Lösung wird mir erst später klar: Das externe Beraterteam gibt an, dass die Fragen zum Schulprogramm im Rahmen der Befragung zum Kinderschutzprogramm gestellt wurden. Die drei Fragen zum Schulprogramm wurden unter sehr viele Fragen zum Kinderschutz gemischt. Diese Tatsache erklärt, warum alle Eltern und Elternvertreter zwar von einer Befragung zum Kinderschutz wissen, nichts aber von Befragungen zum Schulprogramm.
Die drei Fragen sind:
- Ich weiß, wie ich mich an Schulaktivitäten beteiligen kann (z. B. Hilfe beim Schulfest)
- Ich kenne die Elternvertreter der Klasse meines Kindes
- Ich betrachte die Mehrsprachigkeit an der Schule als eine Ressource
Ich frage mich, wie diese drei Fragen qualitativ und quantitativ geeignet sein sollen, bei den Erziehungsberechigten Sorgen, Wünsche, Ideen und Rückmeldungen zu Vorschlägen der Schule einzusammeln und um ihnen das demokratische Leitbild der Schule und ihre Partizipationsmöglichkeiten als Bildungspartner aufzuzeigen.
Wer diese Fragen drei formuliert und als ausreichend beschieden hat, bleibt bis heute unbeantwortet, die Schule gibt dazu keine Auskunft.
Ich weise die Schule darauf hin, dass das Schulprogramm, wenn es mit dem bisherigen Verfahren fortgeschrieben würde, nicht genehmigungsfähig wäre, weil es den gesetzlichen Forderungen widerspricht. Das bisherige Verfahren kommt einem unbemerkten, heimlichen Entzug der Partizipationsmöglichkeiten und damit einer breiten Entrechtung aller Erziehungsberechtigten gleich. Die Schule schweigt dazu. Ich beantrage bei der Schule Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Daraufhin schaltet sich der GEV-Vorstand ein. Allerdings nicht, wie man vielleicht erwarten könnte, um das Gespräch mit mir zu suchen und meine Interessen zu verstehen und zu vertreten. Der Vorstand führt stattdessen ein Gespräch mit der Schule und schreibt mir, ich solle von meinem völlig unverständlichen Tun ablassen, niemand verstehe was ich wolle, ich solle, Zitat: "die Schulleitung ihre Arbeit machen lassen". Ich lehne das ab, ich sehe die gesamte Elternschaft und insbesondere mich selbst um mein Recht auf Mitgestaltung der Schule gebracht.
Die Schule bittet nun um Abstimmung von drei möglichen Gesprächsterminen. Ich biete drei Termine an und erhalte dazu keine Antwort. Den ersten dieser zwei Termine lässt die Schulleitung kommentarlos verstreichen, dann entscheidet sie sich einen Tag vorher für den dritten Termin, der dann wegen Krankheit entfällt. Um einen neuen Termin bittet die Schule nicht.
Um die Zwischenzeit zu nutzen, biete ich der Schulleitung an, die meine Kritik am bisherigen Verfahren (drei Fragen versteckt im Kinderschutz) als anonymisiertes Prüfungsersuchen an das Berliner Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen (BLiQ=Schulinspektion) zu senden und dort extern prüfen zu lassen. Dieses Schreiben ist hier zu finden. Die Schulleitung antwortet nun sehr schnell: Sonntag um 22:10 erhalte ich eine Mail, in der die Schulleitung ein Gespräch "möglichst nächste Woche" vorschlägt. Ich biete den 11.03.2026 an und bitte um Auskunft, wer am Gespräch teilnehmen wird. Ich erhalte bis zum Gesprächtermin keine Antwort.
11.03.2026 Gespräch mit der Schulrätin: Die Schulleitung bietet anlässlich der nächsten GEV die Möglichkeit einer Nachsteuerung an
Ich besorge mir einen Beistand nach §14, Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Das Gespräch findet am 11.03.2026 im (unangekündigten) Beisein der Schulrätin für den Bezirk Neukölln statt, es wird von meinem Beistand protokolliert.
Das Gespräch zeigt weiterhin große Dfferenzen bei den Auffassungen zur Art der Einbindung Erziehungsberechtigter und bezüglich Transparenz.
Auf die Frage warum die Erziehungsberechtigten von den Befragungen nichts bemerkt haben, antwortet die Schulleitung, Zitat: "Wir haben alles getan. Wenn Informationen nicht zu den Eltern durchdringen, dann liegt das an der GEV". Die Schulleitung habe die Elternvertreter bezüglich der Fortschreibung ausreichend in Kenntnis gesetzt.
Auf die Frage, ob die drei Fragen im Kinderschutzprogramm ausreichend seien, sagt die Schulleitung im Beisein der Schulrätin zu, das Thema zur nächsten GEV aufzubringen. Dort solle, Zitat stellvertretender Schulleiter: "erforscht" werden, warum Eltern und Elternvertreter von der Befragung nichts bemerkt haben, außerdem solle dort thematisiert werden, ob die drei Fragen den gesetzlichen Ansprüchen genügen. Wenn nicht, solle "nachgesteuert" werden.
Das Protokoll selbst kann ich aus rechtlichen Gründen hier nicht veröffentlichen, weil Protokolle nur "am Schulleben Beteiligten" zugänglich gemacht werden dürfen. Ich habe deshalb einen anonymisierten Bericht erstellt, dem das Protokoll zugrundeliegt. Dennoch ist es jedem möglich, ohne Angabe von Gründen Einsicht in das originale Protokoll ohne zu nehmen, und zwar über das Informationsfreiheitsgesetz.
18.03.2026 Entrechtung der Eltern, jetzt mit Zustimmung der GEV
Ich lege dem GEV-Vorstand drei Tage vor der GEV-Sitzung einen Beschlussvorschlag zur Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft "Elternbefragung & Partizipation" vor, denn ich gehe davon aus, dass nun eine echte, dem Schulgesetz entsprechende Befragung der Eltern beschlossen wird. Dieser Antrag ist hier zu finden. Es kommt aber ganz anders.
Die Tagesordnung der Sitzung wird mir nicht vorgelegt. Die Sitzung beginnt und vergeht, ohne dass die Schulleitung die im Beisein der Schulrätin zugesagten Punkte
- Erforschung, warum so viele Eltern von der Befragung nichts wissen und ...
- ... sind drei Fragen zum Schulprogramm ausreichend, um Sorgen, Wünsche, Ideen und Rückmeldungen zu sammeln und die Partizipationsmöglichkeiten aufzuzeigen, ausreichend?
thematisiert. Nachdem verschiedene Themen abgehandelt wurden, kommt der GEV-Vorstand zu meinem Punkt.
Meine Thema wird mit "Kommen wir nun noch zum letzten Punkt" eingeleitet. Der Vorstand erwähnt weder meinen Beschlussvorschlag, und er wird auch nicht zur Abstimmung gebracht. Der Vorstand bezeichnet das Thema stattdessen einleitend als "bizarr" und vollkommen unverständlich.
Mein Bericht über die GEV-Sitzung ist hier zu finden. Auch hier kann ich das Protokoll nicht veröffentlichen, weil es als schulinternes Dokument nur den "am Schulleben Beteiligten" verfügbar gemacht werden kann.
Die strukturelle Dynamik dieser Sitzung erinnert mich fatal an Orwells "Animal Farm". Eine kleine Gruppe von Vertretern nimmt sich das Recht heraus, stellvertretend für eine schweigende und unwissende Mehrheit über deren Partizipationsrechte zu entscheiden. Hier allerdings sitzt die Minderheit so eng mit der Schulleitung – dem sprichwörtlichen 'Bauern' – am Tisch, dass ihre Kontrollfunktion der Elternvertretung faktisch aufgehoben wird.
Ich sitze in der GEV-Sitzung und bekunde ganz klar mein Interesse, meine gesetzlich gewährten Partizipationsmöglichkeiten an der Schule wahrnehmen zu wollen und ich betone ausdrücklich, dass ich zu meinen Sorgen und Vorschläge zur Gestaltung des Schullebens befragt werden will.
Der GEV Vorstand behaupotet, de kenne die ca. 400 Erziehungsberechtigten - also auch mich - ausreichend, um behaupten zu können, niemand wolle befragt werden.
Die Elbe-Schule hatte bei ihrer letzten Schulinspektion ein "D" in ihrer Bewertung, und zwar beim Punkt Differenzierung. Der Schule wurde damit attestiert, dass sie zu wenig auf den jeweiligen Lernstand der Kinder eingehe.
Im Falle der Elternpartizipation an der Elbe-Schule sollte man einen weiteren Punkt "Differenzierung" hinzufügen, allerdings nicht auf Schülerebene, sondern auf Elternebene. Warum?
Die Schule gibt an, die 400 Erziehungsberechtigten derart gut zu kennen, dass man ganz sicher wisse, dass sie sowieso kein Interesse an ihren gesetzlich garantierten Rechte hätten. Sie setzt voraus, dass die 400 Erziehungsberechtiugten ihre Rechte zwar kennen, aber eben einfach nicht wahrnehmen wollen. Dieses vermeintliche „Wissen“ über die Mehrheit wird dann als moralische und administrative Rechtfertigung missbraucht, um denjenigen Eltern, die ihr Interesse erkennbar und aktiv wahrnehmen wollen, ihre gesetzlichen Rechte gleich mit zu entziehen.
Anstatt die Elternschaft als eine diverse Gruppe mit unterschiedlichen Graden an Informationsbedarf und Engagement-Bereitschaft zu sehen, wird sie als „stilles Kollektiv“ behandelt. Damit wird Partizipation nicht etwa am Bedarf oder am Gesetz (§ 8 SchulG) gemessen, sondern an einer selbsterfüllenden Prophezeiung der Schulleitung.
Parallel zur Unterdrückung von Mitbestimmungsrechten arbeitet die Schule intensiv an ihrer Außenwirkung. In der Sitzung wurde ein Imagefilm thematisiert, der die Erfolge der der neuen Schulleitung dokumentieren soll.
Die Schulleiterin: „Viele werden sich wundern, wie gut und schnell eine Schulleiterin mit Migrationshintergrund eine Schule mit vorwiegend migrantischem Hintergrund an den Start bringen kann.“
Man kann sich aber auch wundern, wie gut und schnell eine Schulleiterin mit Migrationshintergrund die Erziehungsberechtigten mit und ohne Migrationshintergrund um ihre Partizipationsrechte bringen kann.
Es geht hier keinesfalls darum, die Erfolge der Schule klein zu reden. Denn die gibt es. Die Vorgängerin der jetzigen Schulleitung hat die Sanierung der gesamten Schule organisatorisch eingeleitet und veranlasst. Die Schule steht bald in neuem Glanze dar. Daran hat auch die neue Schulleitung einen gewissen Erfolgsanteil, schliesslich musste sie das Projekt ja übernehmen und weiterführen. Und sicher gibt es auch weitere Erfolge: Es gibt eine neue Webseite mit einem Beschwerdeformular, es gibt klare Ansagen zum Thema Mobbing, die Schulleitung hat sich erfolgreich um Gelder bemüht, oder sie hat die Zusagen möglicherweise bereits mitgebracht.
Wahr ist aber auch, dass die Elbe-Schule großenteils in einer Art Dornröschen-Schlaf gelegen hat. 11 Jahre lang hat sich die Schule kein neues Schulprogramm gegönnt, nichts an ihrem Programm verändert, auch der GEV-Vorstand hat diesbezüglich über sechs Jahre nicht wirklich progressiv agiert. Wenn sich nun also jemand an den liegengebliebenen Reformstau heranmacht, ist das, sieht man die Schule als Behörde, lediglich ein Aufholen dessen, was längst selbstverständlich hätte gemacht werden müssen. Nun also soll es in, Zitat Schulleiterin: "In eineinhalb Jahren eine Vorzeigeschule sein". Aber wie soll eine Schule, die sich nicht mal an das Schulgesetz hält und selbst nach deutlichen Hinweisen ein nicht genehmigunsfähiges Schulprogramm erstellt, eine Vorzeigeschule werden? Wie soll eine Schule, die demokratische Prinzipien strukturell missachtet, eine Vorzeigeschule sein?
Während die mediale Erzählung von Transparenz, Aufstieg und geglückter Integration unter migrantischer Führung handelt, zeigt die Realität in der GEV ein ganz anderes Bild: die effiziente Entmachtung eben jener Elternschaft. Es ist eine bittere Ironie, dass hier eine Schulleitung mit Migrationshintergrund die Erziehungsberechtigten – von denen die Mehrheit ebenfalls eine Migrationsgeschichte teilt – mit erstaunlicher Geschwindigkeit und Nonchalance um ihre demokratischen Teilhaberechte bringt.
Statt die gemeinsame Identität als Brücke für echte Partizipation zu nutzen (etwa durch mehrsprachige Aktivierung), wird sie als Alibi genutzt, um Kritik als „störend“ abzutun. Der Ausschluss von Eltern ist oft kein Zufall, sondern eine Überlebensstrategie für schwache Führungskräfte. Eine starke Schulleitung hält Kritik aus und nutzt sie zur Verbesserung. Eine schwache Schulleitung versucht, Kritiker zu isolieren oder das Verfahren so intransparent zu gestalten, dass Widerstand zwecklos erscheint.
Eine Schule mit einer Lernmittelbefreungs-Quote von 80% wird nahezu zwangsläufig in eine hohe Schultypisierungsstufe eingeordnet, weil die ökonomische Notlage der Familien unmittelbar mit geringerem kulturellem Kapital und erschwerten häuslichen Lernbedingungen korreliert. Insgesamt ist das jetzt gesetzteswidrig zustandekommende Schulprogramm langfristig geradezu fatal für die Schule.
Ein großes Problem der Schule ist und war ihr Ruf. Kritische, engagierte Eltern, die ihre Kinder einschulen müssen, sind bei dieser Schule aufgrund eben dieses Rufs ganz besonders skeptisch.
Sie schauen dreimal hin, um eine Entscheidung zu treffen. Sie fragen ganz besonders kritisch: wie transparent ist die Schule? Wie werden sie als Eltern gehört? Die Schule verlangt von diesen Eltern Vorschusslorbeeren. Sie erwarten ganz besonders, dass eine Schule Kritik konstruktiv annimmt.
Eine Schule, die den Teufelskreis der sich selbst erfüllenden schlechten Rufs abstreifen will, muss transparent und ehrlich sein und sollte im Rahmen ihrer Möglichkeiten herausragende Arbeit leisten. Wenn klar wird, dass echte Elternpartizipation, die über Plätzchenbacken und Primeln pflanzen hinausgeht, aufgrund einer vermeintlich nicht interessierten Mehrheit vollständig vernachlässigt wird, und dabei die Eltern, die das interessiert, gleich mit entrechtet werden, dann wird das dem Ruf der Schule langfristig erheblich schaden.
